Arbeitsrecht
Ein sich verschärfender Wettbewerb erfordert eine ständige Neuausrichtung betrieblicher Strukturen und Arbeitsmodelle. Es gilt, zukunftsweisende Arbeitsbedingungen zu schaffen, sowohl im Hinblick auf Vereinbarungen mit Mitarbeitern als auch auf kollektivrechtliche Vereinbarungen. Wir begleiten diesen Wandel für unsere Mandanten auf allen Gebieten des Arbeitsrechts.
Hierzu gehört die Gestaltung von Vertragsverhältnissen, abgestimmt auf die Besonderheiten des Unternehmens für Arbeitnehmer und Freiberufler, Vorstände, Geschäftsführer und leitende Angestellte sowie die Gestaltung besonderer Vertragsbedingungen. Außerdem beraten TIGGES Rechtsanwälte bei Beendigungslösungen wie etwa der Gestaltung von Aufhebungs- oder Abwicklungsvereinbarungen sowie Altersteilzeitmodellen, einschließlich Prozessvertretung vor Arbeits- und Sozialgerichten. Weiterhin sind wir tätig bei der juristischen Umsetzung personeller Einzelmaßnahmen wie Einstellungen, Versetzungen oder Einführung neuer Vertragsbedingungen.
Im kollektivrechtlichen Bereich unterstützen wir durch Beratung bei und Gestaltung von Betriebsvereinbarungen und anderen kollektivrechtlichen Vereinbarungen mit Betriebsräten und bei deren Durchsetzung vor Gericht und in Einigungsstellen. Zu diesen und allen anderen arbeitsrechtlichen Themenstellungen unterstützen wir unsere Mandanten gerne auch mit Seminaren und Workshops.
Ihre Ansprechpartner
Michael Niermann / Dr. Georg Jaster