13.02.2012
16.11.2011 Nicht nur die kürzeste Fahrstrecke kann als Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte abgesetzt werden
Mit zwei Urteilen vom 16.11.2011 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass nicht nur der kürzeste Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als Entfernungspauschale bei den Werbungskosten geltend gemacht werden kann (Aktenzeichen VI R 19/11 und VI R 46/10).
Es gilt zwar der Grundsatz, dass die Entfernungspauschale nur für die kürzeste Entfernung beansprucht werden kann. Etwas anderes kann aber gelten, wenn eine andere, längere Verbindung „offensichtlich verkehrsgünstiger“ ist. Als „offensichtlich verkehrsgünstiger“ ist eine Fahrtstrecke dann anzusehen, wenn sich jeder unvereingenommene verständige Verkehrsteilnehmer unter den gegebenen Verkehrsverhältnissen für die von dem Arbeitnehmer genutzte Fahrtstrecke entschieden hätte. Davon könne nicht nur dann ausgegangen werden, wenn stets eine zu erwartende Fahrtzeitverkürzung von mindestens 20 Minuten zu erwarten ist. Vielmehr sind alle Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, wie beispielsweise die Streckenführung oder die Ampelschaltung. Demnach kann auch eine Straßenverbindung dann „offensichtlich verkehrsgünstiger“ sein, wenn nur eine geringe Zeitersparnis zu erwaren ist.
Darüber hinaus hat der BFH klar gestellt, dass nur ein Vergleich zwischen der kürzesten Strecke und der tatsächlich von dem Arbeitnehmer genutzten Fahrstrecke in Betracht kommt. Die vom Arbeitnehmer genutzte Strecke muss nur verkehrsgünstiger sein als die kürzeste Strecke; es muss sich aber nicht um die verkehrsgünstigste Strecke überhaupt handeln.
Für die Praxis gilt daher die Empfehlung, dass im Streitfall möglichst detailliert und nachvollziehbar dargelegt werden kann, weshalb es sich bei der gewählten Fahrstrecke um die verkehrsgünstigste Strecke handelt. Hier kann möglicherweise ein Fahrtenbuch helfen, in dem die Fahrtzeiten und die jeweilige Strecke dokumentiert werden. Eine Ablehnung des Finanzamtes mit dem bloßen Verweis auf eine im Internet recherchierte kürzere Fahrstrecke ist jedenfalls nicht haltbar.
Ihre Ansprechpartnerinnen: Gönül Özdemir und Ira Will